Häufige Fragen

Die Provision wird mit Vertragsabschluss fällig – also erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Vorher fallen in der Regel keine Kosten an.
Die Provision wird mit Vertragsabschluss fällig – also erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags. Vorher fallen keine Kosten an.
Die Provision ist in der Regel steuerlich absetzbar.
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip, d. h. die Provision muss ausschließlich vom Vermieter bezahlt werden.
Zunächst wird der Vertragsentwurf erstellt. Beide Pateien bekommen ausreichend Zeit zur Überprüfung (in der Regel 1 – 2 Wochen). Änderungen und Ergänzungen sind vor, aber auch noch beim Notartermin möglich.
Nach der Unterzeichnung trägt der Notar zur Sicherung des Käufers eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ein. Wenn der Notar festgestellt hat, dass das Objekt unbelastet an den Käufer übergehen kann, ergeht an den Käufer die Mitteilung, wann der Kaufpreis fällig ist. Der Verkäufer erhält davon eine Kopie (ca. 3-5 Wochen nach dem Beurkundungstermin).
Mit der Übergabe der Sache – in der Regel mit der Schlüsselübergabe – gehen Nutzen und Lasten vom Verkäufer auf den Käufer über. Der Notar erhält die Bestätigung über den Geldeingang beim Verkäufer und veranlasst daraufhin die Eigentumsümschreibung beim Grundbuchamt.